Arbeitnehmersparzulage für die Baufinanzierung nutzen

by admin ~ März 4th, 2010. Filed under: Baufinanzierung.

Schaut man sich die übliche Struktur bei der Baufinanzierung an, dann stellt man sehr schnell fest, dass bei vielen Bauherren der Bausparvertrag aus der Immobilienfinanzierung nicht wegzudenken ist. Das ist auch nicht verwunderlich, denn er bietet mehrere Vorteile, die man bei keiner anderen Art der Finanzierung bekommt.

Das beginnt bereits damit, dass man bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses die Konditionen kennt, zu dem man später das Bauspardarlehen als Schwerpunkt oder Ergänzung seiner Baufinanzierung bekommt. Damit werden die Kosten für die Baufinanzierung zu einem großen Teil planbar. Außerdem zeigt sich im Moment auf dem Finanzmarkt der Trend, dass die Bauspardarlehen schon in absehbarer Zeit wieder deutlich günstiger sein werden, als die klassischen Hypotheken. Die Finanzexperten gehen hier von einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren aus. Derzeit ist die Situation als eine Folge der 2008 einsetzenden Finanzkrise noch so, dass man klassische größere Hypotheken bei einer guten Bonität billiger bekommen kann als die Darlehen aus den vor längerer Zeit abgeschlossenen Bausparverträgen.

Auch die Verzinsung der Guthaben bei den Bausparverträgen im Ansparzeitraum kann sich durchaus gegen die Konkurrenten Tagesgeld und Festgeld behaupten. Bei den meisten jetzt abgeschlossenen Bausparverträgen bekommt man eine Verzinsung von etwa drei Prozent. In etwa den gleichen Zinssatz sollte man für das spätere Darlehen einplanen. An diesen Wert reichen derzeit nur noch die längerfristigen Festgelder heran, wobei diese andererseits den Vorteil haben, dass man hier im Rahmen der vorhandenen Angebote die Laufzeit selbst bestimmen kann.

Doch für einen Arbeitnehmer hat der Bausparvertrag noch einen anderen Vorteil, den man nicht unterschätzen sollte.  Er kann sich nämlich die Sparbeiträge für die künftige Baufinanzierung als so genannte vermögenswirksame Leistung auszahlen lassen, berichtet diese Seite. Das funktioniert so, dass der Arbeitgeber diesen Anteil des Lohnes zuzüglich einer Zulage direkt an die Bausparkasse überweist. Der auf diese Weise ausbezahlte Anteil des Lohnes ist nicht sozialversicherungspflichtig. Das spart auf beiden Seiten Geld. Allerdings sollte man bedenken, dass dieser Anteil dann später bei der Berechnung der erworbenen Rentenentgeltpunkte nicht mit berücksichtigt wird. Deshalb ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die erzielten Einsparungen in eine Riester Rente zu stecken.

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