Versicherungen zur Rettung einer nicht mehr bezahlbaren
by admin ~ März 24th, 2010. Filed under: Baufinanzierung.Wenn man heute bei einer Bank eine Beratung zur Baufinanzierung in Anspruch nimmt, dann wird man immer auch darauf hingewiesen, dass man als künftiger Bauherr einige Versicherungen haben sollte. Neben der Bauherren Haftpflicht und der Bauhelfer Versicherung wird immer auch der Hinweis auf eine Unfallversicherung und eine Lebensversicherung für den Bauherrn selbst gegeben. Wer knapp bei Kasse ist, wird bei Letzterer wahrscheinlich eher zur Risikolebensversicherung greifen, weil sie deutlich günstiger zu haben ist. Doch man sollte nie das Potential unterschätzen, was man sich mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung schaffen kann.
Das wird immer dann sichtbar, wenn man eine Hypothek oder andere Art der Baufinanzierung nicht mehr bezahlen kann. Dann lässt sich das Guthaben in einer Lebensversicherung in mehreren Formen verwerten. Eine davon wäre, das Guthaben in Höhe der bestehenden Restforderung aus der Baufinanzierung an die Bank abzutreten. Dabei bliebe der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten und man würde keine Verluste machen. Anders wäre die Sachlage bei einer Kündigung. Vor allem in den Anfangsjahren werden hier jedes Jahr Gebühren verrechnet. Der Rückkaufswert deckt in dieser Zeit bei Weitem nicht den Betrag, der sich durch die eingezahlten Beiträge angesammelt hat. Verluste sind bei einer Kündigung der Lebensversicherung zur Rettung einer Baufinanzierung also vorprogrammiert.
Deutlich günstiger kommt man weg, wenn man die Kapital bildende Lebensversicherung auf andere Weise zu flüssigen Mitteln macht. Viele Menschen schauen einen ganz erstaunt an, wenn man ihnen sagt, dass eine Lebensversicherung auch verkauft werden kann. Dafür gibt es ganz spezielle Makler, aber auch Plattformen im Internet, über die man seine Police zum Verkauf anbieten kann. Dass dort eine hohe Nachfrage besteht, liegt daran, dass man mit Policen, die bereits eine längere Laufzeit auf dem Buckel haben, eine gute Rendite erwirtschaften kann.
Dafür ist mancher Käufer sogar bereit, den Versicherungsschutz beim Verkäufer zu belassen. Sollte es zum Versicherungsfall kommen, müssen die Bezugsberechtigten, dem Käufer die von ihm eingezahlten Beiträge zuzüglich der darauf entfallenden Rendite erstatten. Meistens wird dafür noch ein weiterer kleiner Bonus zu Gunsten des Käufers vereinbart. Bei einem Verkauf einer Versicherungspolice zu Gunsten einer Baufinanzierung sind die Einbußen auf jeden Fall deutlich geringer als bei einer Kündigung. Und was macht schon ein kleiner finanzieller Verlust gegenüber der Gefahr, sein Obdach verlieren zu können.