Was sind Baufortschrittszahlungen?

by admin ~ März 29th, 2010. Filed under: Baufinanzierung.

Wenn man heute eine Baufinanzierung von einer Bank genehmigt bekommt, dann kann man verschiedene Varianten der Auszahlung der Kreditsumme vereinbaren. So kann es sein, dass die gesamte Summe der Hypothek auf das Girokonto des Bauherrn überwiesen wird. So kann man zwar frei darüber verfügen, hat aber den Nachteil, dass man von Anfang an die vollen effektiven Jahreszinsen bezahlen muss. Eine Zahlung in Etappen hat bei der Baufinanzierung einen Kostenvorteil, denn für die noch nicht in Anspruch genommenen Anteile der Hypothek muss man nur die deutlich niedrigeren Bereitstellungszinsen zahlen, die zumeist unter einem Prozent pro Jahr liegen.

Bei der stückchenweisen Auszahlung der Kreditsumme kennt man in der Praxis drei verschiedene Vorgehensweisen. Der klassische Weg ist es, dass man als Bauherr die einzelnen Rechnungen der Handwerker bei der Bank vorlegen muss und die Kreditbetreuer sie dann direkt vom Kreditkonto aus begleichen. Ein zweiter Weg ist ein Auszahlungsplan, der sich an dem Zeitplan der gesamten Baumaßnahme orientiert. Kommt es zu Verzögerungen im Ablauf, kostet das den Bauherren unnötiges Geld, weil er auf Grund der bereits erfolgten Überweisung des Kreditanteils auf sein Konto die vollen Zinsen statt der Bereitstellungszinsen bezahlen muss.

Als ein zwar recht bürokratischer, aber wirtschaftlich günstiger Weg haben sich die so genannten Baufortschrittszahlungen erwiesen. Hier muss der Bauherr alias Kreditnehmer für die Baufinanzierung nachweisen, welche in der Finanzierung eingeplanten Teile des Bauwerks tatsächlich fertig gestellt worden sind. Erst dann wird der darauf entfallende Kreditanteil zur Zahlung frei gegeben. Die Zeitverzögerung sollten er bzw. der von ihm mit der Betreuung der Ausführung bevollmächtigte Architekt berücksichtigen, indem sie mit den Handwerkern Zahlungsziele vereinbaren. Der Vorteil für den Bauherrn liegt darin, dass er hier für den noch nicht in Anspruch genommenen respektive den noch nicht benötigten Anteil der Baufinanzierung immer nur den Bereitstellungszins entrichten muss.

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