Wie kann man seine Mittel aus der Baufinanzierung sinnvoll einsetzen?
by admin ~ März 12th, 2010. Filed under: Baufinanzierung.Jeder Bauherr, der eine handwerkliche Leistung in Auftrag geben möchte, sollte sich mindestens drei Kostenvoranschläge einholen. Erfahrungsgemäß lässt sich mit etwas Schlitzohrigkeit bei der Auftragsvergabe so mancher Euro einsparen, was wiederum dabei hilft, die Kosten für die Baufinanzierung möglichst niedrig zu halten. Dabei braucht man nur an die Plattformen im Internet zu denken, über die Leistungen des Handwerks im Rahmen einer Rückwärtsauktion vergeben werden können. Dort kann man teilweise bis zu einem Drittel des üblichen Preises sparen, ohne auf meisterliche Qualität verzichten zu müssen.
Natürlich sollte man die aus einer Hypothek zu finanzierenden Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die bereit sind, dem Kunden eine gute Frist der Gewährleistung auf ihre Arbeit und die eingesetzten Materialien vertraglich einzuräumen. Hier sollte man schauen, dass man für die aus der Baufinanzierung beauftragten Leistungen eine Gewährleistung nach BGB aushandeln kann. Diese beträgt auf der Basis des Paragrafen 631 des BGB immerhin fünf Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen ist ein Jahr kürzer. Nur die Architektenleistungen sind schon vom Gesetz her mit einer Gewährleistung von fünf Jahren versehen.
Vorsicht ist geboten, wenn einem ein Handwerker einen Vertrag auf der Grundlage des Paragrafen 611 BGB unter die Nase hält. Dann kann man sein Geld aus der Baufinanzierung meist gleich in den Wind schießen, denn dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag, bei dem der Dienstverpflichtete, in dem Fall der Handwerker, dem Auftraggeber keinen Erfolg schuldet. Alle Aufträge am Bau sollten auf der Basis des Paragrafen 631 des BGB als Werkvertrag ausgestaltet sein. Der Werkvertrag beinhaltet immer auch eine Erfolgsgarantie des Auftragnehmers.