Wie wird aus einer Hypothek eine Eigentümergrundschuld?
by admin ~ Januar 31st, 2010. Filed under: Baufinanzierung.Vom Grundprinzip handelt es sich bei beiden Begriffen um ein dingliches Recht an einer Immobilie. Das kann sowohl ein bebautes als auch ein unbebautes Grundstück sein. Die rechtliche Basis der Hypothek stellt das BGB dar. Im Paragrafen 1113 ist geregelt, welchen Mindestinhalt eine Hypothek haben muss. In jedem Falle aber muss einer Hypothek eine konkrete Forderung zugrunde liegen. Der dazu übergebene Hypothekenbrief kann gehandelt werden. Das bedeutet, dass auch die Bank die das Darlehen ausgereicht hat, den Hypothekenbrief an Dritte, zum Beispiel eine andere Bank oder eine Investmentgesellschaft verkaufen kann. Eine zwingende Voraussetzung für die Umwandlung einer Hypothek in eine Eigentümergrundschuld ist, dass das verbundene Darlehen vollständig getilgt ist. Nur in diesem Fall erhält man nämlich eine Löschungsgenehmigung.
Damit kann man zum Notar gehen und die Änderung der Grundbucheintragung von der Hypothek zur Eigentümergrundschuld vornehmen lassen. Eine Eigentümergrundschuld hat einige Vorteile. Sie kann genutzt werden, wenn man erneut eine Hypothek benötigt. Die Eintragung einer Eigentümergrundschuld macht auch dann Sinn, wenn man für eine Baufinanzierung mehrere Darlehen benötigt. Dann kann man nämlich damit einen guten Rangplatz für die umfangreichste Finanzierung frei halten. Ein vorderer Rang bringt in jedem Fall Vorteile bei den Zinsen, die die Bank für eine Hypothek erhebt. Bestimmte Größenordnungen bei der Baufinanzierung bekommt man ohnehin nur, wenn das sichernde dingliche Recht auf Rang 1 oder 2 im Grundbuch eingetragen werden kann.