Die Knackpunkte beim Hauskauf
by admin ~ Dezember 25th, 2009. Filed under: Hypothek.Wenn man ein Mehrfamilienhaus oder ein vermietetes Einfamilienhaus kaufen möchte, gibt es mehr Dinge zu beachten, als eine gute Finanzierung mit einer günstigen Hypothek zu bekommen. Möchte man ein solches Haus nämlich selbst nutzen, sollte man den Paragrafen 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches kennen. Sein Titel lautet „Kauf bricht nicht Miete.“ Das bedeutet, dass man als Käufer eines Hauses in die Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers in vollem Umfang einsteigt. Es gelten also die in den Mietverträgen für beide Seiten vereinbarten Kündigungsfristen. Hierbei muss man wissen, dass sich die nach dem BGB geltenden Dreimonatsfristen nach einer bestimmten Mietdauer für den Vermieter verlängern. Nach einem Mietzeitraum von fünf Jahren muss der Vermieter schon eine Frist von einem halben Jahr einhalten. Das steigert sich schrittweise bis zu einem Jahr.
Hat man das Haus oder die Wohnung mit einer guten Hypothek gekauft, kann man den Mieter eventuell mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf los werden. An dieser Stelle sagt der Gesetzgeber aber eindeutig, dass das nur dann möglich ist, wenn der neue Eigentümer nachvollziehbare Gründe vorbringen muss. Das Bestreben, den neu erworbenen Wohnraum selbst nutzen zu wollen, reicht dafür nicht aus. Eine Kündigung auf Eigenbedarf ist auch für Verwandte des Eigentümers bis zum zweiten Grade möglich. Dazu zählen neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder, Enkel, Geschwister und Eltern. Eine mögliche Fallkonstruktion für eine Eigenbedarfskündigung wäre die Pflegebedürftigkeit der Eltern, die es notwendig macht, räumliche Nähe herzustellen, weil sich die Betreuung über eine gewisse Distanz nicht realisieren lässt. Auch der zu erwartende Nachwuchs bei den Kindern und die Notwendigkeit, für die Absicherung der Betreuung des Kindes die Großeltern einbeziehen zu müssen, wäre eine rechtssichere Grundlage für eine Kündigung auf Eigenbedarf. Dieses Wissen ist besonders dann wichtig, wenn man die Finanzierung für den zu erwerbenden Wohnraum nicht nur über eine klassische Hypothek, sondern beispielsweise über eine Wohn Riester realisieren möchte, bei der die eigene Nutzung eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der stattlichen Förderungen ist.