Die Vorteile und Risiken einer Hypothek
by admin ~ November 26th, 2009. Filed under: Hypothek.Wenn sich heute dazu entschließt, eine Hypothek aufzunehmen, dann sollte man sich immer auch der Konsequenzen bewusst sein. Eine für den Kunden vorteilhafte Folge einer solchen Form der Besicherung eines Kredites ist es, dass er einen deutlich günstigeren Zins bezahlen muss, als das zum Beispiel bei einem Konsumkredit der Fall ist. Bei der Hypothek nimmt die Bank quasi die beliehene Immobilie als Pfand.
Das geschieht in der Praxis dadurch, dass die Hypothek als Belastung ins Grundbuch eingetragen wird. Mit dieser Eintragung sind für die Bank einige Rechte verbunden. Möchte man die derart beliehene Immobilie verkaufen, benötigt man die Zustimmung der Bank, die den Hypothekenkredit ausgereicht hat. Vor allem bei der Hypothek auf eine gewerbliche Immobilie lässt sich die Bank vertraglich sogar ein Vorkaufsrecht einräumen. Damit ist ein so genannter freihändiger Verkauf nicht möglich. Sollte der Kreditnehmer für eine Hypothek versterben und keine Versicherung haben, aus deren Entschädigung die Hypothek abgelöst werden kann, gehen die Schulden auf die Erben über, falls sie das Erbe nicht mit einer Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen und die Immobilie an den Staat fällt.
Die Banken sind nicht gesetzlich dazu gezwungen, den Kredit zur Hypothek mit den Erben fortzuführen. In aller Regel wird aber mit den Anteilserben oder dem alleinigen Erben ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen werden, wenn die Bonität die Zahlung der Raten einigermaßen zulässt. Wer angesichts einer hohen Hypothek als gesetzlicher Vertreter von minderjährigen Erben eine Immobilie als alleinigen Nachlass wegen der „Gefahr der Überschuldung“ ausschlagen möchte, der benötigt dafür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Das hat für die Betreffenden einen entscheidenden Vorteil, denn das Vormundschaftsgericht wird immer erst genau prüfen, ob durch die Hypothek wirklich eine Überschuldung vorhanden ist, oder ob die Hypothek aus einem Verkaufserlös komplett getilgt werden kann und vielleicht sogar noch ein kleiner Rest übrig bleibt. Sollte Letzteres der Fall sein, wird das Vormundschaftsgericht die Zustimmung zur Erbausschlagung immer verweigern.