Hypothekenzinsen
by admin ~ Oktober 30th, 2008. Filed under: Hypothek.Jeder, der sich bei einer Bank Geld leiht, muss bei der Rückzahlung der Summe zusätzlich zur Tilgung auch Zinsen zahlen. Kann die Tilgung für einige Zeit auch ausgesetzt werden, so müssen die Hypothekenzinsen auf alle Fälle regelmäßig an den Kreditgeber gezahlt werden und zwar in der Weise, wie es in dem Kreditvertrag zwischen Bank und Kunde schriftlich vereinbart wurde.
Die Höhe der Hypothekenzinsen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
So erwartet die Bank vom Kreditnehmer in aller Regel, dass er beim Erwerb einer Immobilie eine gewisse Summe an Eigenkapital aufbringen kann. Kann er das nicht und beabsichtigt sogar, dass die Bank die Immobilie zu 100 % finanziert, werden die Zinsen für die Hypotheken um einige zehntel Prozent höher ausfallen. Das hat den Grund darin, dass die Bank bei einer Vollfinanzierung für sich ein erhöhtes Risiko sieht und so den Kreditnehmer mit einem Risikozuschlag in Form höherer Zinsen belegt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss der Kreditnehmer jedoch darauf achten, dass dieser Zuschlag in dem neuen Vertrag nicht erneut festgesetzt wird, denn in der ersten Finanzierungsphase ist die Hypothek zu einem Teil bereits getilgt worden, so dass schon allein dadurch eine höhere Eigenkapitalquote entsteht.
Ein weiteres Kriterium für die Höhe der Hypothekenzinsen ist die Laufzeit der Hypothek. Finanziert man zum ersten Mal eine Immobilie, wird die Laufzeit meist 30 Jahre betragen, wenngleich nach den ersten 10 Jahren die Zinsbindungsfrist ausläuft und die Hypothekenzinsen neu festgesetzt werden, was nicht unmittelbar beim gleichen Kreditinstitut geschehen muss. Das gilt im Übrigen auch, wenn die Zinsbindungsfrist auf 15 Jahre oder länger festgesetzt wurde; in dem Fall hat der Kreditnehmer auch nach 10 Jahren die Möglichkeit einer Vertragskündigung.
Generell kann man aber sagen: Je kürzer die Laufzeit desto niedriger die Hypothekenzinsen. Zum Beispiel ist auch eine kurze Laufzeit einer Hypothek möglich, wenn das Geld nur als Überbrückung bis zur Auszahlung eines Sparvertrages benötigt wird.