Worauf sollte man bei einer Hypothek besonders achten?
by admin ~ Dezember 23rd, 2009. Filed under: Hypothek.Wenn man bereits ein Grundstück mit einem Haus besitzt und es später erweitern bzw. ausbauen möchte, kann man schon im Vorfeld dafür sorgen, dass man bei einer späteren Hypothek gute Konditionen angeboten bekommt. Die besten Chancen hat man hier, wenn die Immobilie lastenfrei ist. Eintragungen über Lasten und Beschränkungen findet man in den Abteilungen II und III des Grundbuches. Besonders hinderlich wirken sich hier Nutzungsbeschränkungen aus. Sie können beispielsweise darin bestehen, dass jemandem ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt worden ist. Das bedeutet nämlich in der Praxis, dass man die Immobilie entweder selbst gar nicht oder nur teilweise nutzen kann. Wege- und Leitungsrechten wird bei der Ermittlung des Verkehrswertes bzw. des Beleihungswertes zur Ausreichung einer Hypothek in der Regel ein geringerer Wert beigemessen, da man solche Einschränkungen statistisch bei jedem zweiten Grundstück findet. Einen viel wichtigeren Wert haben bei der Aushandlung der Konditionen für eine Hypothek eingetragene Grundpfandrechte.
Als Grundpfandrechte werden alle die Eintragungen bezeichnet, die einem Dritten ein Recht am Wert des Grundstückes einräumen. Die Hypothek gehört hier in jedem Fall dazu. Sollte man vor einer großen Hauptfinanzierung für einen Erweiterungsbau oder eine Grundsanierung kleinere Kredite benötigen, mit denen die Immobilie belastet werden soll, sollte man als Eigentümer so schlau sein und den ersten Rangplatz mit einer Eigentümergrundschuld belegen lassen. Der für die Bank eingeräumte Rang für die Eintragung der Sicherungshypothek wirkt sich immer auf die Höhe der geforderten Zinsen aus. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an eine konkrete Forderung gebunden und kann immer eingetragen werden. Die Übertragung der Rechte aus der Eigentümergrundschuld an die Kreditbank ist später jederzeit möglich. Die zugrunde liegende gesetzliche Regelung findet sich im Paragrafen 1196 des Bürgerlichen Gesetzbuches von Deutschland.